Ausschreibung Neuwahl hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin

Bei der Gemeinde Kropp – Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein – mit rund 6.800 Einwohnerinnen und Einwohnern ist zum 01. Januar 2027 die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters neu zu besetzen.

Die Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers endet. Der bisherige Stelleninhaber steht für eine Wiederwahl zur Verfügung.

Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von acht Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.

Die Wahl findet am Sonntag, den 20. September 2026 statt. Eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl ist für Sonntag, den 04. Oktober 2026 vorgesehen.

Die Besoldung richtet sich nach der aktuell gültigen Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein (Besoldungsgruppe B X). Darüber hinaus wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils zulässigen Höchstsatzes gewährt (Kommunalbesoldungsverordnung).

Die Gemeinde Kropp

Die Gemeinde Kropp liegt im Süden des Kreises Schleswig-Flensburg, hat 6.700 Einwohnerinnen und Einwohner und befindet sich rund 15 km südlich von der Kreisstadt Schleswig entfernt. Die Gemeinde Kropp ist Unterzentrum, da ihr eine wachsende wirtschaftliche und planungsrechtliche Bedeutung zukommt. Alle Einrichtungen wie Ärzte, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten sind vor Ort.

Vor Ort sind eine Grundschule, eine Gemeinschaftsschule und eine Förderschule vorhanden. Weitere Informationen über die Gemeinde finden Sie unter www.kropp.de.

Das Amt Kropp-Stapelholm

Das Amt Kropp-Stapelholm mit insgesamt 14 Gemeinden und ca. 17.600 Einwohnerinnen und Einwohnern, dem auch die Gemeinde Kropp angehört, befindet sich im Herzen Schleswig-Holsteins in der Eider-Treene-Sorge Region und grenzt im Süden an die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen und im Westen an den Kreis Nordfriesland. Nord- und Ostsee wie auch die Mittelzentren Schleswig und Rendsburg sind in kurzer Zeit erreichbar.

Aufgaben

Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung mit derzeit rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in eigener Zuständigkeit, führt die Verwaltung nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung sowie im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel, ist verantwortlich für die sachgerechte und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Die Gemeinde Kropp führt die Verwaltungsgeschäfte des Amtes und seiner Gemeinden, die hauptamtliche Bürgermeisterin/der hauptamtliche Bürgermeister ist gleichzeitig Leitende Verwaltungsbeamtin bzw. Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Kropp-Stapelholm.

Wählbarkeit und Wahlvorschläge

Wählbar ist gemäß § 57 Abs. 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO), wer

1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,

2. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Wahlvorschläge können eingereicht werden durch:

-In der Gemeindevertretung der Gemeinde Kropp vertretene politische Parteien und Wählergruppen (auch gemeinschaftlich),

-jede Bewerberin und jeden Bewerber einzeln.

Für eine Einzelbewerbung außerhalb der Parteien oder Wählergruppen der Stadtvertretung sind mindestens 95 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten erforderlich.

Die Gemeindevertretung setzt sich aus 23 Mitgliedern zusammen: 10 CDU, 5 SPD, 3 Bündnis 90/Die Grünen, 5 Allgemeine Wählergemeinschaft Kropp (AWK).

Anforderungen an die Bewerberin / den Bewerber

Gesucht wird eine zielstrebige, engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit:

mehrjähriger Erfahrung in Führungs- und Leitungspositionen in der öffentlichen Verwaltung oder in der Privatwirtschaft, fundierter kommunalpolitischer Erfahrung, sicherem Umgang mit modernen Methoden der Personalführung sowie zeitgemäßen Leitbildern der Verwaltungsführung.

Erwartet werden darüber hinaus:

die Fähigkeit, die Verwaltung effizient, bürgernah und leistungsorientiert zu führen,

die Bereitschaft zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinde und des Amtes, das Engagement, die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Kropp und des Amtes mit seinen weiteren Gemeinden aktiv zu fördern.

Der späteste Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 27.07.2026, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist). Nähere Auskünfte zum Einreichungsverfahren erteilt der Gemeindewahlleiter (Telefon: 04624/7210, E-Mail: m.saalberg@amt-ks.de).

Hierzu wird auf die amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Gemeinde Kropp über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie zu den weiteren formellen und materiellen Erfordernissen hingewiesen. Der Text der Wahlbekanntmachung ist über diesen Link abrufbar.

Abdrucke der Bekanntmachung, die erforderlichen Formblätter für das Wahlvorschlagsverfahren sowie weiterführende Informationen sind auf Wunsch im Wahlbüro der Gemeinde Kropp erhältlich.

Wahlbüro

Hr. J. Thomsen