Öffentlichkeitsbeteiligung „Rheider Weg 4“ in der Gemeinde Kropp gemäß § 36a Absatz 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Eigentümer des Grundstücks Rheider Weg 4 in der Gemeinde Kropp beantragt im Rahmen eines Bauantrags die Errichtung von einem Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten.

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Oeffentlichkeitsbeteiligung Rheider Weg 4

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