
Öffentlichkeitsbeteiligung „Rheider Weg 4“ in der Gemeinde Kropp gemäß § 36a Absatz 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Eigentümer des Grundstücks Rheider Weg 4 in der Gemeinde Kropp beantragt im Rahmen eines Bauantrags die Errichtung von einem Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten.
