
Öffentlichkeitsbeteiligung „Schulstraße 28+30“ in der Gemeinde Kropp gemäß § 36a Absatz 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Eigentümer des Grundstücks Schulstraße 28 + 30 in der Gemeinde Kropp beantragt im Rahmen eines Bauantrags die Errichtung von 4 Wohnhäusern mit je 2 Wohneinheiten sowie 2 Reihenhausanlagen mit je 4 Wohnungen.
