
Informationen zur Katzenschutzverordnung
Seit dem 01. Juli 2026 gilt in Schleswig-Holstein die Katzenschutzverordnung.
Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen und den Tierschutz nachhaltig zu stärken.
Für Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen ergeben sich hieraus insbesondere Pflichten zur Kennzeichnung, Registrierung und Kastration ihrer Tiere.
Mit diesem Merkblatt möchten wir Sie über die wichtigsten Regelungen und Anforderungen informieren und Ihnen einen Überblick über die geltenden Bestimmungen geben.