Informationen zum Versand und Aufbau der Abgabenbescheide

Im Zuge der Umstellung der Finanzsoftware zum Jahreswechsel 2025/2026 verändern sich nicht nur Abläufe im Hintergrund – auch der Aufbau der Abgabenbescheide wird neu gestaltet. Die Bescheide für Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie Verbrauchsabgaben erhalten ein übersichtlicheres Layout und eine klarere Struktur.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen die einzelnen Bestandteile der neuen Bescheide erläutern und Hinweise zur besseren Orientierung geben. Hintergrundinformationen zur Systemumstellung und zu zeitlichen Einschränkungen sind im gesonderten Beitrag zur Softwareumstellung zu finden.

Abgabenbescheid bis 2025

Abgabenbescheid ab 2026

Je nach Abgabeart kann das Layout leicht abweichen.

Neue Debitornummer

Durch die Umstellung wurden die bisherigen Kassenzeichen durch neue Debitornummern ersetzt.

  • Bitte verwenden Sie künftig ausschließlich diese neue Debitornummer als Verwendungszweck bei Überweisungen.
  • Überprüfen Sie ggf. bestehende Daueraufträge und passen Sie diese an.

Erfolgt eine Zahlung durch eine dritte Person, die nicht selbst steuerpflichtig ist, geben Sie bitte zusätzlich den Namen der steuerpflichtigen Person im Verwendungszweck an.

SEPA-Lastschriftmandate prüfen

In Einzelfällen kann es durch die Systemumstellung zu Problemen bei bestehenden SEPA-Lastschriftmandaten gekommen sein. Bitte prüfen Sie daher Ihren Bescheid sorgfältig und achten Sie darauf, ob ein SEPA-Lastschriftmandat ausgewiesen ist. Sollte Ihr bestehendes Mandat nicht berücksichtigt worden sein, wenden Sie sich bitte an die im Bescheid angegebenen Kontaktdaten. Ein neues SEPA-Lastschriftmandat können Sie bequem online erteilen unter: www.amt-ks.de/sepa

Änderung bei der Hundesteuer

Aufgrund einer rechtlichen Änderung erhalten Sie künftig einen separaten Bescheid für die Hundesteuer. In diesem Jahr erfolgt der Versand der Hundesteuerbescheide daher ebenfalls verzögert.

Bei Fragen zum neuen Bescheid, steht Ihnen das Team des Fachbereich Finanzen gerne telefonisch unter 04624 72-906 oder per Mail unter steuern@amt-ks.de zur Verfügung. Bitte halten Sie für Rückfragen Ihre Debitornummer bereit.

Wo finde ich meine Debitornummer?

Die Debitornummer ersetzt das bisherige Kassenzeichen. Sie finden die Debitornummer in der oberen rechten Ecke Ihres Bescheids

Was muss ich im Verwendungszweck angeben?

Bitte geben Sie bei Überweisungen sowohl Ihre Debitornummer als auch die Bescheidnummer an. Sie finden beides in der oberen rechten Ecke Ihres Bescheids:

Bitte halten Sie diese Informationen auch bei Rückfragen bereit.

Wo sehe ich den Steuergegenstand?

Was besteuert wird, finden Sie sowohl im Bescheidkopf als auch im tabellarisch dargestellten Festsetzungsteil Ihres Steuerbescheids. Dort sehen Sie, welche Steuer/Abgabe in welcher Gemeinde festgesetzt wird und unter welcher Bezeichnung das Steuerobjekt geführt wird:

Neue Darstellung im Bescheid:

Bisherige Darstellung im Bescheid:

Was ist die Objektnummer und wo finde ich diese?

Jedes Steuerobjekt erhält ab sofort eine eigene Objektnummer. Diese besteht aus der Kombination von je zwei Buchstaben sowie einer sechsstelligen Nummer. Die Buchstaben lassen erkennen, um welche Art von Objekt es sich handelt.

HA = Grundsteuer
GW = Gewerbesteuer
HU = Hundesteuer
AB = Abwasserbeseitigung
ZW = Zweitwohnungssteuer
VGB = Verbrauchsgebühren

Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine steuerpflichtige Person über mehrere Objekte der gleichen Art – z. B. über mehrere Grundstücke – verfügt, dient die Objektnummer als wichtiges Unterscheidungsmerkmal und kann dabei helfen, Sachverhalte schneller erfassen bzw. nachvollziehen zu können.

Wofür steht „AZ Finanzamt“?

„AZ Finanzamt“ steht für „Aktenzeichen Finanzamt“. Hierbei handelt es sich um Ihre Steuernummer bzw. das Einheitswertaktenzeichen, unter der/dem Sie beim Finanzamt veranlagt werden. Sie finden das Aktenzeichen im Bescheidkopf direkt unterhalb der Bescheidüberschrift:

Bisherige Darstellung im Bescheid:

Wo finde ich den Besteuerungszeitraum?

Den Besteuerungszeitraum finden Sie im tabellarisch dargestellten Festsetzungsteil des Bescheids in der Spalte „ZEITRAUM VON/BIS“:

Bisherige Darstellung im Bescheid:

Wo finde ich den Grundsteuermessbetrag?

Den Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt ermittelt hat und der aktuellen Berechnung der Grundsteuer zugrunde liegt, finden Sie im tabellarisch dargestellten Festsetzungsteil des Bescheids unter der Bemessungsgrundlage in der Spalte „NEU“. Wurde zuvor bereits ein Messbetrag festgesetzt, erscheint dieser in der Spalte „BISHER“:

Bisherige Darstellung im Bescheid:

Wo finde ich den Hebesatz der Gemeinde?

Den Hebesatz der Gemeinde, angegeben in Prozent, finden Sie im tabellarisch dargestellten Festsetzungsteil des Bescheids in der Spalte „HEBE-/GEBÜHRENSATZ“:

Bisherige Darstellung im Bescheid:

Wie setzt sich die festgesetzte Steuer zusammen?

Die durch den Bescheid festgesetzte Steuer ist das Produkt der Berechnungsgrundlagen, im Fall der Grundsteuer ergibt sie sich aus der Multiplikation des Messbetrags und des Hebesatzes. Diesen Betrag finden Sie im tabellarisch dargestellten Festsetzungsteil des Bescheids unter dem Sollbetrag in der Spalte „NEU“. Wurde für den betreffenden Besteuerungszeitraum zuvor bereits die Steuer festgesetzt, finden Sie diesen unter dem Sollbetrag in der Spalte „BISHER“. Die festgesetzte Steuer ist die Differenz dieser beiden Werte, die Sie in der Spalte „ZU-/ABGANG“ finden:

Bisherige Darstellung im Bescheid:

Wie setzt sich der Kontoauszug zusammen?

Der Kontoauszug weist als „Aktuelle Forderung“ den Betrag aus, der mit diesem Steuerbescheid festgesetzt wird. Sollte zuvor bereits eine Steuerfestsetzung erfolgt sein, finden Sie den alten Steuerbetrag als „Bisherige Forderung“ im Kontoauszug. Noch nicht beglichene Steuerbeträge aus Vorjahren werden unter „Offene Forderung Vorjahre“ aufgeführt. All diese Beträge werden als „Gesamte Forderung“ berücksichtigt. Sollten bereits Zahlungen (Vorauszahlungen/Abschläge) geleistet worden sein, werden diese unter „Bisherige Zahlungen“ in Abzug gebracht. Der tatsächlich noch von Ihnen zu zahlende Betrag wird ganz unten im Kontoauszug als „Noch zu zahlen“ ausgewiesen:

Wo sehe ich, ob ich überweisen muss oder ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt ist?

Ob Sie ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt haben oder Sie die Steuer überweisen müssen, finden Sie im Text unterhalb der Fälligkeitstermine und des Kontoauszugs:

Neue Darstellung im Bescheid bei Überweisung:

Neue Darstellung im Bescheid bei Lastschriften:

Bisherige Darstellung im Bescheid:

Wo finde ich die Bankverbindung, auf die ich Überweisungen leisten muss?

Die Bankverbindung der Gemeindekasse Kropp finden Sie ganz unten in der Fußzeile Ihres Steuerbescheids. Bitte beachten Sie, dass sich die IBAN sowie die BIC der VR Bank Schleswig-Mittelholstein eG nach der Fusionierung zur VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG geändert hat:

Neue Darstellung im Bescheid bei Überweisung:

Für die Überweisung kann mit einer Banking-App der auf dem Bescheid aufgedruckte GiroCode (QR-Code) gescannt werden, sodass die Überweisung automatisch erstellt wird. Der GiroCode befindet sich in der rechten unteren Ecke des Bescheides.