Bauleitplanung

Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung stellen die Gemeinden im Amt Kropp-Stapelholm Bauleitpläne nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auf. Ziel ist es, die Nutzung der Flächen im Gemeindegebiet geordnet zu entwickeln und langfristig zu sichern.

Unterschieden wird zwischen dem Flächennutzungsplan als vorbereitendem Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet und den Bebauungsplänen, die als verbindliche Bauleitpläne das Planungsrecht für die einzelnen Plangebiete festlegen.

Die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen erfolgt in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren. In diesem Verfahren wird die Öffentlichkeit in der Regel zweimal beteiligt:

  • Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB): allgemeine Information zu Zielen, Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung.
  • Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB): Entwurf des Bauleitplans mit Begründung liegt zur Einsichtnahme bereit.

In beiden Schritten können Anregungen, Bedenken und Hinweise eingebracht werden. Auf diese Weise haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die städtebauliche Entwicklung ihrer Gemeinde aktiv mitzugestalten.